Kostenübernahme
Die Übernahme der Behandlungskosten richtet sich nach Ihrem Versicherungsstatus (gesetzlich, privat, beihilfeberechtigt) sowie der Art der angebotenen Leistung (Richtlinientherapie, Diagnostik, Beratung, Gutachten etc.).
Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene (Bis zum 21. Lebensjahr)
Ich habe eine Kassenzulassung für Kinder- und Jugendliche und junge Erwachsene (bis zum 21. Lebensjahr). Das heißt, bei gesetzlich versicherten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen erfolgt die Kostenübernahme in dieser Praxis automatisch durch die gesetzliche Krankenkasse (GKV) (oder über die private Krankenkasse oder die Beihilfe – je nach Versicherungsart).
Erwachsene (Ab dem 21. Lebensjahr)
Gesetzlich versichert
Bei gesetzlich versicherten Erwachsenen ist die Behandlung bei mir nicht automatisch über die GKV abrechenbar.
In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Selbstzahlerbasis: Die Sitzungen werden privat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt nach individueller Honorarvereinbarung (orientiert an der GOP bzw. GOÄ analog).
2. Kostenerstattungsverfahren (§13 Abs. 3 SGB V): Unter bestimmten Bedingungen kann die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung auch außerhalb des regulären Kassensystems übernehmen – z. B. wenn:
- Kein freier Therapieplatz mit Kassenzulassung zeitnah verfügbar ist
- Eine angemessene Versorgung in zumutbarer Entfernung nicht erreichbar ist
In diesem Fall müssen Sie vor Beginn der Therapie einen schriftlichen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, inkl. Nachweisen über Ihre Bemühungen (z. B. Absagen, Wartezeiten). Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.
Privat versichert/Beihilfe
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel psychotherapeutische Leistungen – jedoch variiert der Leistungsumfang je nach Vertrag und Tarif. Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn:
- Welche Leistungen werden erstattet (Therapie, Diagnostik, Gutachten)?
- Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr?
- Wird ein ärztlicher Befund oder ein Antrag auf Psychotherapie verlangt?
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind (z. B. als Beamter:in oder Angehörige:r im öffentlichen Dienst), übernimmt die Beihilfestelle in der Regel einen Teil der Behandlungskosten.
Bitte beachten Sie:
- Die Beihilfe verlangt häufig ein formales Antragsverfahren vor Beginn der Therapie
- Je nach Bundesland und Beihilfetarif müssen bestimmte Formulare, Diagnosen oder Stellungnahmen eingereicht werden
- Der verbleibende Eigenanteil kann ggf. durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt sein
Auch hier unterstütze ich Sie gerne bei der Klärung und Vorbereitung der Antragsunterlagen.
Selbstzahlerleistungen
Folgende Leistungen werden in meiner Praxis lediglich auf Selbstzahlerbasis angeboten:
- Psychologische Diagnostik (z. B. ADHS-/Autismus-Abklärung, Entwicklungsdiagnostik)
- Gutachten oder Stellungnahmen auf Wunsch der Klient:innen
- Beratungsgespräche ohne behandlungsbedürftige Störung
- Unterstützende Gespräche bei Lebenskrisen oder Entscheidungen
Die Kosten richten sich nach dem zeitlichen Umfang und der Art der Leistung. Sie erhalten im Vorfeld eine transparente Honorarvereinbarung.