Kostenübernahme
Bei Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (KJP) erfolgt die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse; bei Psychologischen Psychotherapeuten (PP) hingegen nur für Selbstzahler und Privatversicherte.
Privatversicherte Patienten sollten sich vor Beginn der Behandlung bei ihrer Versicherung über die genaue Kostenübernahme informieren, da diese je nach Tarif variieren kann. Gerne unterstütze ich Sie bei der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung.