Behandlungsangebot
In meiner Praxis sind sowohl gesetzlich als auch privat versicherte Patientinnen und Patienten willkommen. Der Schwerpunkt liegt auf der psychotherapeutischen Begleitung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr. Eltern und andere wichtige Bezugspersonen werden – je nach Bedarf – in den therapeutischen Prozess einbezogen, um eine umfassende und nachhaltige Unterstützung zu ermöglichen.
Auch Erwachsene können in meiner Praxis psychotherapeutisch begleitet werden. Dies ist möglich für Privatversicherte, Selbstzahler oder – nach vorheriger Antragstellung – im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bei gesetzlich Versicherten.
Ergänzend zur Einzeltherapie biete ich auch Gruppenpsychotherapie an.
Ich behandle ein breites Spektrum psychischer Erkrankungen und Problembereiche – orientiert an den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen meiner Patientinnen und Patienten.
Unsere Praxis ist gut erreichbar aus der gesamten Region Ostwestfalen-Lippe – z. B. aus Lemgo, Detmold, Bad Salzuflen, Lage, Herford, Bielefeld, Minden, Porta Westfalica, Hameln, Rinteln, Vlotho, Barntrup, Blomberg, Extertal, Oerlinghausen, Enger, Hiddenhausen, Bad Oeynhausen, Lübbecke, Espelkamp, Rahden und Paderborn.
Psychologische Diagnostik
Psychologische Diagnostik ermöglicht eine fundierte Einschätzung psychischer Belastungen, Ressourcen und möglicher Störungsbilder. Sie dient der Klärung diagnostischer Fragestellungen, als Grundlage für eine therapeutische Behandlung oder zur Erstellung einer fachlichen Einschätzung, etwa bei Schul- oder Berufsfragestellungen. Zum Einsatz kommen dabei standardisierte Testverfahren, strukturierte Interviews sowie klinisch-psychologische Beobachtungen. Häufige Fragestellungen betreffen unter anderem:
- Abklärung psychischer Störungen gemäß ICD-10/ICD-11
- Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
- Emotionale Belastungen (z. B. Ängste, depressive Symptome)
- Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen
- Intelligenz- oder Leistungsdiagnostik
- Persönlichkeitsmerkmale
- Schul-/ Leistungsberatung
- Für Gutachten nach §35a KJHG
Die Diagnostik umfasst in der Regel mehrere Termine, inklusive eines abschließenden Auswertungsgesprächs. Auf Wunsch wird ein schriftlicher Befund oder Bericht erstellt.
Wichtiger Hinweis zur Abrechnung: Die reine psychologische Diagnostik erfolgt ausschließlich auf Selbstzahlerbasis. Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist in diesen Fällen leider nicht möglich.
Gutachten & Stellungnahmen bei geschlechtlicher Selbstbestimmung
In meiner Praxis biete ich psychologische Stellungnahmen und Gutachten im Zusammenhang mit Transidentität / Transgeschlechtlichkeit an. Diese können unterstützend sein bei medizinischen oder psychosozialen Prozessen – individuell, respektvoll und ohne pathologisierende Sichtweise.
Wann ist eine Stellungnahme sinnvoll?
Ein psychologisches oder psychotherapeutisches Gutachten kann z. B. erforderlich oder hilfreich sein für:
- Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen (z. B. Hormonbehandlung oder Operation)
- Ärzt:innen oder Krankenkassen im Rahmen der Antragstellung
- Aufklärung über den bisherigen Weg und psychosoziale Begleitung
- Schriftliche Zusammenfassung einer therapeutischen Begleitung
Die Notwendigkeit eines Gutachtens ergibt sich dabei nicht automatisch – gerne klären wir gemeinsam, ob und in welchem Rahmen eine Stellungnahme in deinem Fall sinnvoll ist.
Was umfasst ein Gutachten oder eine Stellungnahme?
Je nach Fragestellung enthält eine psychologische Einschätzung typischerweise:
- Ein kurzes persönliches Vorgespräch (ggf. mehrere Sitzungen bei komplexem Anliegen)
- Die Erfassung der individuellen Lebenssituation
- Informationen zum bisherigen Weg der Geschlechtsidentität
- Die therapeutische oder diagnostische Einordnung
- Empfehlungen für weiterführende Schritte
- (Auf Wunsch) eine schriftliche Zusammenfassung für Ärzt:innen, Krankenkassen oder andere Stellen
Ich arbeite dabei ressourcenorientiert, affirmativ und auf Augenhöhe – dein Weg steht im Mittelpunkt.
Wichtig zu wissen:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dann ist kein psychologisches Gutachten mehr für die Änderung von Namen oder Geschlechtseintrag beim Standesamt erforderlich.
- Bestehende therapeutische Kontakte und Stellungnahmen können weiterhin unterstützend sein – z. B. bei medizinischen Schritten, nicht aber mehr für den juristischen Geschlechtswechsel.
- Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden privat in Rechnung gestellt.