Gutachten & Stellungnahmen bei geschlechtlicher Selbstbestimmung
In meiner Praxis biete ich psychologische Stellungnahmen und Gutachten im Zusammenhang mit Transidentität / Transgeschlechtlichkeit an. Diese können unterstützend sein bei medizinischen oder psychosozialen Prozessen – individuell, respektvoll und ohne pathologisierende Sichtweise.
Wann ist eine Stellungnahme sinnvoll?
Ein psychologisches oder psychotherapeutisches Gutachten kann z. B. erforderlich oder hilfreich sein für:
• Indikationsstellung für geschlechtsangleichende Maßnahmen (z. B. Hormonbehandlung oder Operation)
• Ärzt:innen oder Krankenkassen im Rahmen der Antragstellung
• Aufklärung über den bisherigen Weg und psychosoziale Begleitung
• Schriftliche Zusammenfassung einer therapeutischen Begleitung
Die Notwendigkeit eines Gutachtens ergibt sich dabei nicht automatisch – gerne klären wir gemeinsam, ob und in welchem Rahmen eine Stellungnahme in deinem Fall sinnvoll ist.
Was umfasst ein Gutachten oder eine Stellungnahme?
Je nach Fragestellung enthält eine psychologische Einschätzung typischerweise:
• Ein kurzes persönliches Vorgespräch (ggf. mehrere Sitzungen bei komplexem Anliegen)
• Die Erfassung der individuellen Lebenssituation
• Informationen zum bisherigen Weg der Geschlechtsidentität
• Die therapeutische oder diagnostische Einordnung
• Empfehlungen für weiterführende Schritte
• (Auf Wunsch) eine schriftliche Zusammenfassung für Ärzt:innen, Krankenkassen oder andere Stellen
Ich arbeite dabei ressourcenorientiert, affirmativ und auf Augenhöhe – dein Weg steht im Mittelpunkt.
Wichtig zu wissen:
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft. Dann ist kein psychologisches Gutachten mehr für die Änderung von Namen oder Geschlechtseintrag beim Standesamt erforderlich.
• Bestehende therapeutische Kontakte und Stellungnahmen können weiterhin unterstützend sein – z. B. bei medizinischen Schritten, nicht aber mehr für den juristischen Geschlechtswechsel.
• Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und werden privat in Rechnung gestellt.